Allgemeine Geschäftsbedingungen

Firma Ferroma GmbH für gewerbliche Kunden im Onlineverkehr


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma 


Ferroma GmbH

Robert-Koch-Straße 24

79395 Neuenburg


– gesetzlich vertreten durch Jürgen Scherle -

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind in deutscher Sprache verfasst und können von dem Kunden in seinen Arbeitsspeicher geladen und ausgedruckt werden. Auf Wunsch können sie unter Ferroma GmbH, Robert-Koch-Straße 24 in D-79395 Neuenburg bzw. unter der E-Mail-Adresse info@Ferroma.de in digitaler oder schriftlicher Form angefordert werden. Sie werden dem Kunden zusätzlich bei jeder Auftragsannahme ausgehändigt.

Die ladungsfähige Anschrift von Ferroma GmbH sowie der Vertretungsberechtigte von Ferroma GmbH können insbesondere der Rechnung entnommen werden.

Präambel

Die Ferroma GmbH veräußert zu gewerblichen Zwecken Produkte über einen Katalog. Zudem betreibt die die Ferroma GmbH unter der Domain http://www.Ferroma.de eine Homepage. Die Ferroma GmbH bietet Kunden auf diesen Websites Produkte, zum Kauf über das Internet an.

Die Parteien verzichten hiermit einvernehmlich darauf, dass der Kunden auf der Website nochmals darauf hingewiesen werden muss, dass für den Vertragsschluss ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung steht.

Die Parteien verzichten hiermit zudem einvernehmlich auf die Erfüllung der Pflichten des Anbieters nach § 312e Abs.1 Nr. 1 bis 3 BGB.

 

§ 1 Produktauswahl

Der Kunde hat die Möglichkeit, auf der oben genannten Website oder im Katalog Produkte auszuwählen und zu bestellen.

Hinsichtlich jedes Produkts erhält der Kunde eine gesonderte Produktbeschreibung auf der jeweiligen Website oder im Katalog. Angaben z.B. über Leistungen, Verbrauchswerte, Gewicht usw. sind annähernd, exakte Angaben müssen als solche erklärt werden.

Sollte der Kunde auf der oben genannten Webseite bestellen, kann er die von ihm gewünschten Produkte auf der Website anklicken. Diese werden in einem virtuellen Warenkorb gesammelt und der Kunde erhält zum Ende seines Einkaufs eine Zusammenstellung der Produkte zum Gesamtendpreis inklusive Mehrwertsteuer.

Vor Versendung der Bestellung über das Internet ermöglicht die Ferroma GmbH dem Kunden, die Bestellung auf ihre inhaltliche Richtigkeit, insbesondere auf Preis und Menge, zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

 

 

§ 2 Preise

Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf den Internetseiten oder im Katalog dargestellt wurden.

Alle Katalogpreise und Preise unseres Internetshops sind freibleibend und verstehen sich grundsätzlich ab Versandort zzgl. Verpackungs- und Transportkosten, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 


§ 3 Vertragsschluss

Die Angebote von Ferroma GmbH im Katalog sowie auf der Website sind freibleibend. Damit ist Ferroma GmbH im Falle der Nichtverfügbarkeit nicht zur Leistung verpflichtet. Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt jedoch dann zustande, sofern Ferroma GmbH die Auftrag des Kunden in Textform oder durch Lieferung bestätigt hat.

Ferroma GmbH ist berechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware zu liefern, wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist. Ist der Kunde mit dieser Ware nicht einverstanden, so kann er nach seiner Wahl Nacherfüllung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

 

§ 4 Durchführung des Vertrags

Bearbeitung von Bestellungen

Die Ferroma GmbH wird Bestellungen unverzüglich bearbeiten und dem Kunden mitteilen, ob die gewünschten Produkte verfügbar sind.

Auslieferung

Soweit die bestellten Produkte verfügbar sind, wird Ferroma GmbH diese innerhalb von 20 Werktagen nach Eingang der Bestellung ausliefern. Alle Waren werden so schnell wie möglich gefertigt und zur Verfügung gestellt. Angaben über Lieferfristen verstehen sich als voraussichtliche Lieferzeiten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Der Kunde darf Teillieferungen nicht zurückweisen. 

Versand und Gefahrenübergang

Bei gewerblichen Kunden geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unserer Versandorte, die Gefahr auf den Kunden über. Versandweg und Verpackung sind unserer Wahl überlassen, ohne dass dafür eine Haftung, außer für den Fall des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, übernommen wird. Expresskosten oder Sonderwünsche (Bahnexpress, Schnellpaket) u. a. gehen zu Lasten des Käufers. 

 

§ 5 Eigentumsrecht

Kontokorrent-/Saldoklausel:

Die Ferroma GmbH behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung beglichen sind. Das gilt auch, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der Ferroma GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Die Ferroma GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Ferroma GmbH. Ebenso behält sich der Vorbehaltsverkäufer vor, im Falle der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung von Leistungspflichten, nach angemessener Fristsetzung von seinem gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Gleiches gilt auch bei der Verletzung von Nebenpflichten, insbesondere durch unsachgemäße Behandlung der Kaufsache durch den Käufer, wenn ein Festhalten am Vertrag für den Verkäufer unzumutbar ist. 

 

Versicherung:

Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

 

Verlängerter Eigentumsvorbehalt bei Weiterverkauf:

Im Falle einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware durch den Käufer, tritt dieser hiermit schon jetzt dem Verkäufer alle Forderungen ab, die ihm aus dieser Handlung erwachsen. Eine solche Abtretung erfolgt sowohl bei der Veräußerung unverarbeiteter Vorbehaltsware, als auch in dem Fall, dass es zu einer Verarbeitung oder Verbindung mit ausschließlich im Eigentum des Käufers stehenden Gegenständen kommt. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung bzw. Verbindung zusammen mit Waren veräußert, die nicht im Eigentum der Ferroma GmbH stehen, tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der Käufer ist auch nach Abtretung zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Die Befugnis der Ferroma GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sie sich, von ihrem Recht keinen Gebrauch zu machen, solange der Käufer seine vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt. Die Ferroma GmbH kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. 

 

§ 6 Zahlungsbedingungen

Ferroma GmbH stellt dem Kunden für die bestellte Ware eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware ausgehändigt wird. Ferroma GmbH liefert gegen Vorkasse, Nachnahme oder Rechnung. Vorauszahlungen oder Aufträge zur Abbuchung von Kreditkarten werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt. Bei Lieferung gegen Rechnung sind alle Rechnungsbeträge spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung zu zahlen.

Preise auf der Rechnung sind stets Endkundenpreise inklusive Mehrwertsteuer.

Bei Zahlungsverzug ist der Kunde, verpflichtet Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz an Ferroma GmbH zu bezahlen, es sei denn, dass Ferroma GmbH einen höheren Zinssatz nachweisen kann. 

 

§ 7 Gewährleistung und Haftung

Mängel bezüglich des Produkts wird der Kunde Ferroma GmbH unverzüglich mitteilen.

Die Gewährleistung des Anbieters richtet sich nach §§ 433 ff. BGB und ist auf ein Jahr begrenzt und Ferroma GmbH ist berechtigt, das Produkt nach ihrer Wahl zu reparieren oder kostenfreien Ersatz zu stellen.

Ferroma haftet 

unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 

Für einfache Fahrlässigkeit haftet Ferroma – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zur Höhe des Nettoeinkaufspreis.

Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen. 

Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie. 

Soweit die Haftung nach Ziffern 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Ferroma.

 

§ 8 Höhere Gewalt

Für den Fall, dass Ferroma GmbH die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Naturkatastrophen) nicht erbringen kann, ist sie für die Dauer der Hinderung von ihren Leistungspflichten befreit.

Ist Ferroma GmbH die Ausführung der Bestellung bzw. Lieferung der Ware länger als einen Monat aufgrund höherer Gewalt unmöglich, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

§ 9 Eigentum und Schutzrechte

An Angeboten, Zeichnungen, Mustern und anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht ohne unsere Zustimmung zugänglich gemacht werden. Auf Ware der Ferroma GmbH kann diese in geeigneter Form auf sich hinweisen. 

 

§ 10 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit solchen Forderungen berechtigt, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind und aus dem gleichen Rechtsgeschäft stammen.

Der Kunde ist nicht dazu befugt, den Zahlungsansprüchen des Anbieters Rechte auf Zurückbehaltung - auch aus Mangelrügen - entgegenzuhalten, außer sie stammen aus demselben Rechtsgeschäft.

 

§ 11 Datenschutz

Ferroma GmbH wird sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Telemediengesetz, beachten.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Ferroma GmbH. 

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

 

Versionsnummer der AGB: 01/2011

Stand: 1.8.2011